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Service für Betriebe

Service für Betriebe

Der Kreishandwerkerschaft Main Taunus sind als Körperschaft des öffentlichen Rechts folgende Aufgaben durch Gesetz und Satzung zugeordnet:

 

  • die Gesamtinteressen des selbstständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahr zu nehmen
  • die Handwerksinnungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen
  • Einrichtungen zur Förderung und Vertretung der gewerblichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Mitglieder der Handwerksinnungen zu schaffen oder zu unterstützen
  • die Behörden bei den das selbständige Handwerk und das handwerksähnliche Gewerbe ihres Bezirkes berührenden Maßnahmen zu unterstützen und ihnen Anregungen, Auskünfte und Gutachten zu erteilen
  • die Geschäfte der Handwerksinnungen auf deren Ansuchen zu führen
  • die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen durchzuführen

 

Mitteilungen

Obermeisterversammlung der Kreishandwerkerschaft Main-Taunus

Am Mittwoch, dem 09.05.2012 fand im „Haus des Handwerks“ in Hofheim die Obermeisterversammlung st...

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Existenzgründungslehrgang (4-tägig)

Erfolgreicher Start des Existenzgründungslehrgangs.

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Rauchmelder für Privathaushalte

In 9 Bundesländern ist die Rauchmelderpflicht verbindlich.

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